Konformitätsbewertungsverfahren


Das EG/EU-Konformitätsbewertungsverfahren ist ein wichtiger Teil der vor der Inverkehrbringung zu erfüllenden Verpflichtungen. Neben der reinen Dokumentationspflicht im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens müssen viele Dinge organisiert werden, bevor die Konformität erklärt werden darf.

Was können wir für Sie tun?


  • Analyse ihres Unternehmens hinsichtlich der erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen
  • Erstellung von Formblättern oder Prozessbeschreibungen
    • als formale Voraussetzungen für das Konfomitätsbewertungsverfahren
    • als praxisorientierte und nützliche Arbeitshilfe
  • moderierte Begleitung eines Konformitätsbewertungsverfahrens z. B. gemäß
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Maschinenverordnung 2023/1230
    • Niederspannungsrichtinie 2014/35/EU
    • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
    • ...
  • Bestimmung ...
    • der anzuwendenden Richtlinien bzw. Verordnungen
    • der Normen, die eine Konformitätsvermutung für ihr Produkt auslösen
    • des Konformitätsbewertungsmoduls
  • Erstellung von erforderlichen Dokumenten z. B. der Risikobeurteilung
  • Schulung der Führungskräfte und Beschäftigten

Was können wir nicht leisten?


Unsere Dienstleistungen sind als Unterstützung für Sie ausgelegt. Wir können keine Herstellerverantwortung übernehmen und deshalb keine Konformitätserklärungen für Ihre Produkte unterzeichnen. Der Unterzeichner muss mehr leisten als nur temporär eine Dokumentation zu erstellen.
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