Inverkehrbringen / Bereitstellung von technischen Produkten auf dem Markt


Bevor ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig auf dem Markt bereitgestellt werden darf (Inverkehrbringen), müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die über die reine Produktsicherheit oder das EG/EU-Konformitätsbewertungsverfahren hinausgehen. Diese Anforderung betreffen Hersteller genauso wie Importeure oder Händler. Aber auch nach dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung auf dem Markt bestehen Verpflichtungen.

Was können wir für Sie tun?


  • Bestimmung der umzusetzenden Vorschriften und Unterstützung bei der Umsetzung
  • Analyse ihres Unternehmens hinsichtlich der erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen
  • Erstellung von Formblättern oder Prozessbeschreibungen
    • als formale Voraussetzungen für ein Inverkehrbringen
    • als praxisorientierte und nützliche Arbeitshilfe
  • Erstellung notwendiger Dokumente
  • Begleitung eines EG/EU-Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Analyse Ihres Produkts gemäß WEEE-Richtlinie (2012/19/EU), REACH-VO (1907/2006) und möglicher andere Regelungen
  • Schulung der Führungskräfte und Beschäftigten
  • ...
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