Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Regelwerk der BAuA oder der Berufsgenossenschaften stellen die Unternehmer und ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor große Aufgaben, die sich kaum im Rahmen der Regelbetreuung erledigen lassen.

Was können wir für Sie tun?


  • Erstellung produktbezogener (Maschinen, Anlagen) Gefährdungsbeurteilungen inklusive Maßnahmenvorschläge und Maßnahmenbesprechung
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungshilfen
  • Produkteinstufung nach Papierlage vor der Beschaffung neuer Betriebsmittel oder vor Änderungen vorhandener Maschinen oder Anlagen (z. B. als Vorarbeit zur Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme).
    Durch unsere Expertise - auch aus Sicht der Produktsicherheit - können wir z. B. verhindern,
    • dass bei wesentlichen Änderungen einer Maschine oder Maschinenanlage das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren vergessen wird, oder
    • dass Produkte ohne gültige Konformitätserklärung oder mit mangelhafter Betriebsanleitung beschafft werden.

Was können wir nicht leisten?


Wir übernehmen keine Regelbetreuung. Wir sind spezialisiert auf produktbezogene Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen, Maschinenanlagen und technische Systeme.
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